Besuch von Schulklassen
Besuch von Schulklassen Grundsätzlich ist der Besuch von Schulklassen in öffentlichen Strafverhandlungen möglich.
Beim Amtsgericht Ludwigshafen finden an allen Wochentagen Hauptverhandlungen in Strafsachen statt.
Der nachfolgenden Aufstellung können Sie die jeweilige Geschäftsstelle entnehmen, die Ihnen nähere Auskunft zu den am jeweils genannten Wochentag anberaumten Terminen und deren etwaiger Dauer geben kann.
Tel.: 0621 5616 - xxx
Montag
(Straf- und Jugendrichter)
Frau Rohde Tel.: - 344
Frau Dambmann Tel.: - 342
Frau Schuch Tel.: - 307
Frau Burkhard Tel.: - 309
Frau Binder Tel.: - 373
Dienstag
(Strafrichter)
Frau Müller-Landin Tel.: - 314
Frau Burkard-Enzler Tel.: -398
Mittwoch
(Straf- und Jugendrichter)
Frau Rohde Tel.: - 344
Frau Dambmann Tel.: - 342
Herr Krull Tel.: - 397
Frau Dimitrakopoulus Te.: 363
Donnerstag
(Straf- und Jugendrichter)
Frau Müller-Landin Tel.: - 314
Frau Burkard-Enzler Tel.: -398
Frau Mamic Tel.: - 341
Frau Kleis Tel.: -310
Frau Röther Tel.: -398
Freitag
(Jugendrichter)
Frau Binder Tel.: 307
Herr Krull Tel.: -397
*Hauptverhandlungen gegen Jugendliche (zur Tatzeit unter 18 Jahre alt) finden in nichtöffentlicher Sitzung statt; Verfahren gegen Heranwachsende (zur Tatzeit zwischen 18 und 21 Jahre alt) sind öffentlich.
Schulklassen sollten sich vorab bei der zuständigen Geschäftsstelle anmelden, da nicht alle Verhandlungen für den Besuch von Schulklassen geeignet sind und Doppelbelegungen vermieden werden können.
Für die Lehrkräfte empfiehlt es sich, am Tag vor dem Gerichtsbesuch nachzufragen, ob es Änderungen bei den Terminen – gegebenenfalls Terminsaufhebungen – gegeben hat, um unnötige Wartezeiten oder gar Anreisen zu vermeiden.
Allgemeine Verhaltensregeln
Am jeweiligen Hauptverhandlungstag sollte die Gruppe circa 15 Minuten vor Verhandlungsbeginn im Gericht anwesend sein, damit ein pünktlicher und reibungsloser Verfahrensablauf gewährleistet ist. Die Lehrkräfte werden gebeten, die Schülerinnen und Schüler mit wichtigen Verhaltensregeln bei Gericht vertraut zu machen. Diese sind bei dem Gerichtsbesuch unbedingt einzuhalten.
Dazu gehören insbesondere:
- Im Flur vor dem Sitzungssaal herrscht Ruhe.
- Im Gebäude herrscht Rauchverbot.
- Handys sind vor dem Betreten des Gebäudes auszuschalten.
- Gefährliche Gegenstände dürfen nicht mitgeführt werden (Messer usw.).
- Im Sitzungssaal darf weder gegessen noch getrunken werden und es darf kein Kaugummi gekaut werden.
- Im Sitzungssaal sind sämtliche Kopfbedeckungen abzunehmen, es sei denn die Kopfbedeckung wird aus religiösen oder gesundheitlichen Gründen getragen.
- Wenn das Gericht eintritt müssen sämtliche Personen im Sitzungssaal aufstehen. Dies gilt auch bei der Urteilsverkündung.
- Foto- und Tonaufnahmen während der Verhandlung sind verboten. Außerhalb des Sitzungssaals bedürfen sie der ausdrücklichen Genehmigung des Direktors.