Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein
Kontakt
Anschrift
Wittelsbachstraße 10, 67061 Ludwigshafen am Rhein
Postfach 220108, 67022 Ludwigshafen am Rhein
Wegbeschreibung, Parkplätze, barrierefreier Zugang
Telefon: 0621 5616 0
Telefax: 0621 5616 380
E-Mail: aglu(at)zw.jm.rlp.de
Diese E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in
Rechtssachen. Beachten Sie hierzu die Informationen zum elektronischen
Rechtsverkehr auf dieser Homepage
Allgemeine Sprechzeiten
Montag bis Freitag
09:00 Uhr bis 11:45 Uhr
nachmittags nur nach Vereinbarung und in Eilfälle.
Der Zutritt zu öffentlichen Sitzungen ist stets möglich.
Bitte beachten Sie, dass es für bestimmte Geschäftsstellen besondere Sprechzeiten gibt.
Diese Sprechzeiten finden Sie hier. (Sprechzeiten der Geschäftsstellen)
Bitte beachten Sie auch die in den aktuellen Hineisen zum Corona-Virus mitgeteilten Einschränkungen für Publikumsverkehr und nutzen Sie bitte möglichst den schriftlichen oder in dringenden Fällen den telefonischen Kommunikationsweg.
Aktuelles Covid-19 Virus
Das Amtsgericht Ludwigshafen ist bestrebt, den Dienstbetrieb trotz der Verbreitung des Coronavirus aufrechtzuerhalten.
Wenn
- bei Ihnen bzw. bei einer Person, mit der Sie in den letzten zehn Tagen Kontakt hatten, eine Infektion mit dem Coronavirus diagnostiziert worden ist oder
- Sie (bzw. jemand in Ihrem direkten privaten Umfeld) an Symptomen einer Coronavirusinfektion leiden (z. B. Husten, Fieber, Schnupfen, Atemprobleme oder Erkältungssymptomatik),
dürfen Sie das Amtsgericht Ludwigshafen nicht betreten!
Als Kontakt im vorgenannten Sinn gilt nicht der Hinweis der Corona-Warn-App über Begegnungen mit niedrigem Risiko (Hinweis in grüner Farbe).
Das gleiche gilt, wenn Sie verpflichtet sind, sich nach einer Einreise aus als Risikogebiet eingestuften Staaten oder Regionen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in Quarantäne zu begeben. Eine aktuelle Liste dieser Staaten und Regionen ist auf der Internetseite des Robert-Koch-Instituts unter https://www.rki.de/covid-19-risikogebiete abrufbar.
Sollten Sie in den vorgenannten Fällen – zum Beispiel als Partei, Zeuge oder Rechtsanwalt – zu einem Termin bei dem Amtsgericht Ludwigshafen geladen sein, informieren Sie uns zur Vermeidung von Rechtsnachteilen unverzüglich. Machen Sie dies bitte grundsätzlich schriftlich unter Angabe des Aktenzeichens und nur in dringenden Fällen telefonisch. Nutzen Sie zur telefonischen Kontaktaufnahme bitte die Durchwahl auf dem letzten Schreiben, das Sie von uns erhalten haben.
Auch dann, wenn keiner der vorgenannten Fälle vorliegt, sollten Sie Amtsgericht Ludwigshafen nur in zwingend notwendigen Fällen – zum Beispiel bei einer Ladung zu einem Termin – betreten und Ihren Aufenthalt in zeitlicher Hinsicht auf das zwingend erforderliche Maß begrenzen.
In allen anderen Fällen nutzen Sie bitte den schriftlichen bzw. in dringenden Fällen den telefonischen Kommunikationsweg
Auf diese Weise tragen Sie dazu bei, Ansteckungsrisiken weitestgehend zu vermeiden. Damit schützen Sie sich selbst, andere Besucherinnen und Besucher sowie die Mitarbeitenden der Dienststelle.
Bitte beachten Sie, sollte ein persönlicher Besuch beim Amtsgericht Ludwigshafen unabweisbar sein, die folgenden Empfehlungen:
- Halten Sie, wo immer möglich, einen Mindestabstand von 1,5 Metern ein.
- Bringen Sie Ihre Mund-Nasen-Bedeckung (sogenannte „Community-Maske“) mit und tragen Sie diese, sofern der Mindestabstand nicht sicher eingehalten werden kann, entsprechend den Hinweisen des Robert-Koch-Instituts.
- Waschen Sie sich stets regelmäßig und gründlich die Hände mit Wasser und Seife – insbesondere dann, wenn Sie doch einmal die Nase putzen, niesen oder husten müssen. Krankheitserreger können dadurch nahezu vollständig entfernt werden.
- Wenden Sie sich – sollte dies doch einmal vorkommen – beim Niesen oder Husten von anderen Personen ab. Niesen oder husten Sie am besten in ein Einwegtaschentuch. Verwenden Sie dieses nur einmal und entsorgen Sie es anschließend in einem Mülleimer mit Deckel. Halten Sie, ist kein Taschentuch griffbereit, beim Husten oder Niesen die Armbeuge vor Mund und Nase.
Einfache Hygieneregeln und Hinweise zum Händewaschen finden Sie auch unter:
https://www.infektionsschutz.de/hygienetipps/
zum Infektions- und Gesundheitsschutz im Zusammenhang mit Covid-19
Sehr geehrte Besucherin, sehr geehrter Besucher,
aufgrund geltender Landesverordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie sind wir verpflichtet, vor Betreten des Gerichtsgebäudes Ihre Kontaktdaten zu erfassen.
Zur Vermeidung von Wartezeiten bitten wir Sie, das bereitgestellte Formular ausgefüllt und unterschrieben zu Ihrem Termin mitzubringen, wenn Ihnen das möglich ist.
Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier.
Dies dient ausschließlich dazu, dass das Gesundheitsamt eventuell entstehende Infektionsketten nachvollziehen und die Betroffenen auf ein Infektionsrisiko hinweisen kann. Die Daten werden einen Monat lang aufbewahrt und danach vernichtet.
Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis!
gez. Kühner
Direktor des Amtsgerichts
Gut zu wissen
Folgend finden Sie die für Sie notwendigen Informationen, um mit uns in Kontakt zu treten. Weitergehende Informationen finden Sie jeweils in den Bereichen "Wir über uns", "Service und Information" sowie "Aktuelles".
Zugleich informieren wir Sie über den Schutz Ihrer persönlichen Daten.
Direktor des Amtsgericht
Daniel Kühner
Tel.: 0621 5616 206
Fax: 0621 5616 381
E-Mail: aglu(at)zw.jm.rlp.de
ständiger Vertreter des Direktors
Richter am Amtsgericht
Bernhard Philipps
Tel.: 0621 5616 0
Fax: 0621 5616 381
E-Mail: aglu(at)zw.jm.rlp.de
Geschäftsleiterin
Justizrechtsrätin
Cornelia Metz
Tel.: 0621 5616 205
Fax: 0621 5616 381
E-Mail: aglu(at)zw.jm.rlp.de
Stv. Geschäftsleiterin
Justizoberinspektorin
Lisa Wagner
Tel.: 0621 5616 219
Fax: 0621 5616 381
E-Mail: aglu(at)zw.jm.rlp.de
Erklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung sowie nach § 55 Bundesdatenschutzgesetz und § 43 Landesdatenschutzgesetz
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir möchten, dass Sie wissen, wann wir welche Daten erheben und wie wir sie verwenden. Wir haben technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, die sicherstellen, dass die Vorschriften über den Datenschutz sowohl von uns als auch von externen Dienstleistern beachtet werden. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen. In dieser Datenschutzinformation informieren wir Sie gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie § 55 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und § 43 Landesdatenschutzgesetz (LDSG) über die Datenverarbeitung und Ihre diesbezüglichen Rechte.
Das BDSG findet Anwendung im Bereich der Strafverfolgung und Strafvollstreckung. Vorrangig im Verhältnis zu diesen allgemeinen datenschutzrechtlichen Bestimmungen sind jedoch fachgesetzliche Regelungen, namentlich die speziellen Verfahrensvorschriften im 8. Buch der Strafprozessordnung (StPO) (§ 500 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 StPO).
Die DSGVO in Verbindung mit dem LDSG Rheinland-Pfalz erfasst die übrige Rechtsprechungstätigkeit des Gerichts und die Justizverwaltung.
Identität des Verantwortlichen:
Direktor des Amtsgericht Daniel Kühner,
vertreten durch stellvertretenden Direktor Richter am Amtsgericht Bernhard Philipp
Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein
Wittelsbachstraße 10
67061 Ludwigshafen am Rhein
Postfach 22 01 08
67022 Ludwigshafen am Rhein
Telefon: 0621 5616 0
Telefax: 0621 5616 380
E-Mail: aglu(at)zw.jm.rlp.de
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:
Justizamtmann Gerhard Schopp
Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein
Wittelsbachstraße 10
67061 Ludwigshafen am Rhein
Postfach 22 01 08
67022 Ludwigshafen am Rhein
Telefon: 0621 5616 0
Telefax: 0621 5616 380
E-Mail: datenschutz.aglu(at)zw.jm.rlp.de
Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlage:
Die Datenverarbeitung ist zum Zweck der Wahrnehmung der Rechtsprechungsaufgaben bzw. der Verwaltungsaufgaben der Gerichte, die im öffentlichen Interesse liegen und in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgen, erforderlich (Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO, §§ 2 Abs. 2, 3, 26 Abs. 1 LDSG, §§ 49, 45 BDSG). Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung sind das Gerichtsverfassungsgesetz, das Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz, die Prozessordnungen (Zivilprozessordnung, Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, Strafprozessordnung, Jugendgerichtsgesetz, Gesetz über Ordnungswidrigkeiten), besondere Verfahrensordnungen (Zwangsversteigerungsgesetz, Insolvenzordnung, Grundbuchordnung, Personenstandsgesetz, Verwaltungsgerichtsordnung, Verwaltungsverfahrensgesetz) einschließlich der Einführungsgesetze und Ausführungsbestimmungen zu diesen Regelungen, die Richter- und Beamtengesetze, das Rechtspflegergesetz und die Datenschutzgesetze.
Datenkategorien und Datenherkunft:
Die Gerichte verarbeiten nachfolgende Kategorien von Daten: Stammdaten, Kommunikationsdaten, Daten der Verfahrensbeteiligten zum Streitgegenstand bzw. Verwaltungsvorgang, Vertragsdaten (einschließlich Forderungsdaten und ggf. Zahlungsinformationen). Die Daten aus den genannten Datenkategorien werden nach den gesetzlichen Regelungen des Verfahrens- bzw. Verwaltungsrechts von den Verfahrensbeteiligten und Behörden übermittelt bzw. selbst erhoben.
Empfänger:
Im Rahmen der gerichtlichen Verfahren werden Ihre Daten an folgende Kategorien von Empfängern übermittelt, sofern dies für das Verfahren erforderlich ist: Beteiligte des jeweiligen Verfahrens, Gerichte, Gerichtsvollzieher, Rechtsanwälte und Bevollmächtigte nach den Prozessordnungen, unter besonders geregelten gesetzlichen Voraussetzungen (z. B. § 299 Abs. 2 Zivilprozessordnung) Dritten, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen, berufsständische Interessenvertretungen, Behörden. Im Rahmen von Verwaltungsverfahren werden Ihre Daten an folgende Kategorien von Empfängern übermittelt, sofern dies für das Verfahren erforderlich ist: Behörden, Staatsanwaltschaften, berufsständische Interessenvertretungen.
Dauer der Speicherung bzw. Kriterien für die Festlegung der Speicherungsdauer:
Gemäß § 1 des Gesetzes zur Aufbewahrung und Speicherung von Akten der Gerichte und Staatsanwaltschaften nach Beendigung des Verfahrens (Justizaktenaufbewahrungsgesetz - JAktAG) dürfen Akten der Gerichte und der Staatsanwaltschaften, die für das Verfahren nicht mehr erforderlich sind, nach Beendigung des Verfahrens nur so lange aufbewahrt oder gespeichert werden, wie schutzwürdige Interessen der Verfahrensbeteiligten oder sonstiger Personen oder öffentliche Interessen dies erfordern. Das Landesgesetz zur Aufbewahrung von Schriftgut der Justiz (SchriftAufJustG RP) vom 29. April 2008 enthält eine entsprechende Regelung für Akten der Justizverwaltung. Die Einzelheiten der Aufbewahrung richten sich nach der Landesverordnung zur Ausführung des Landesgesetzes zur Aufbewahrung von Schriftgut der Justiz (SchriftAufJustGAusfV RP) vom 13. August 2008.
Ihre Rechte:
Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte nach Art. 13 bis 22 DSGVO i. V. m. §§ 43 bis 46 Landesdatenschutzgesetz bzw. den §§ 55 bis 58 BDSG zu:
Information:
Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten, insbesondere über die Verarbeitungszwecke, die Kategorien der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer, das Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft der Daten sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling;
- Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten;
- Löschung Ihrer personenbezogenen Daten;
- Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten;
- Datenübertragbarkeit und
- Widerspruch.
Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde:
Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich nach Art. 77 DSGVO bzw. § 48 LDSG bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Rheinland-Pfalz ist dies der
Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Postfach 30 40
55020 Mainz
Dieser ist allerdings nicht für die Aufsicht über die von Gerichten oder Staatsanwaltschaften im Rahmen ihrer justiziellen Tätigkeit vorgenommenen Verarbeitungen zuständig.
Zusätzliche Datenschutzhinweise für Bewerbungsverfahren:
Ihre personenbezogenen Daten werden zur Durchführung des Auswahlverfahrens zur Besetzung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen erhoben. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. c DSGVO und § 20 Abs. 1 LDSG.
Im Rahmen des Auswahlverfahrens werden Ihre personenbezogenen Daten der zuständigen Personalvertretung, der Gleichstellungsbeauftragten und gegebenenfalls der Schwerbehindertenvertretung auf der Grundlage der gesetzlichen Regelungen offengelegt.
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten nur so lange, wie sie für die Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Die Verarbeitung erfolgt dabei im Rahmen und unter Einhaltung der gesetzlichen Löschungs- und Verjährungsfristen (Art. 17 Abs. 3 Buchst. e DSGVO i. V. m. § 20 Abs. 6 Satz 1 LDSG).
Datenschutzerklärung zur Website:
Die Datenschutzerklärung zu unserer Website finden Sie hier.
Bei dem Amtsgericht Ludwigshafen ist es nun möglich in allen Verfahrensarten in elektronischer Form Anträge zu stellen, Rechtsbehelfe einzulegen und sonstige Prozesserklärungen abzugeben.
Den Verfahrensbeteiligten wird damit eine zeitgemäße Alternative zur Kommunikation mittels Briefpost oder Telefax geboten. Eine Kommunikation mittels einfacher E-Mail ist weiterhin grundsätzlich nicht zulässig.
Ab dem 01. August 2019 erfolgen bezüglich der bisher bei der Anweisungsbeamtin persönlich abgegebenen Zeugen,-Dolmetscher- und Sachverständigenentschädigungsanträgen,
keine Barauszahlungen mehr.
Ausnahme:
von außerhalb angereiste Zeugen, die aufgrund ihrer finanziellen Situation ohne eine Barauszahlung nicht in der Lage wären, aus eigenen Mitteln die Rückreise anzutreten, bzw. bei Zeugen, bei denen eine Überweisung nicht möglich sein sollte. Die Zeugen-, Dolmetscher-u. Sachverständigenentschädigungsanträge sind von den anspruchsberechtigten Personen ab dem 01.August 2019 bei der Wachtmeisterei im Hause Zimmer 101 im Erdgeschoss des Amtsgerichts abzugeben. Die Zeugen-, Dolmetscher-u. Sachverständigen werden deshalb höflichst gebeten darauf zu achten, dass die Entschädigungsanträge vollständig und korrekt ausgefüllt sind. Polizeibeamte mögen bitte nicht vergessen, das von ihrer Dienststelle ausgefüllte und vom Dienstgruppenleiter unterschriebene Formular beizufügen, falls die Anreise nicht von der Dienststelle aus erfolgt bzw. wenn DUZ beantragt wird. Bankverbindung und Telefonnummer bitte immer angeben. Sollten jedoch hinsichtlich der Entschädigung Fragen auftreten, können diese weiterhin mit der Anweisungsbeamtin in Zimmer 118 im Erdgeschoss des Amtsgerichts erörtert werden.
Ludwigshafen am Rhein, den 21.05.2019
DIREKTOR DES AMTSGERICHTS
Bezirkszuschlagung ab 01.04.2013:
Hochdorf-Assenheim und Rödersheim-Gronau werden dem Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße zugeschlagen.
Bezirkszuschlagung ab 01.04.2017:
Maxdorf, Birkenheide und Fußgönheim sowie Stadt Ludwigshafen, Stadtteil Ruchheim (siehe Straßenverzeichnis der Stadt Ludwigshafen rot markiert) werden dem Amtsgericht Frankenthal (Pfalz) zugeschlagen.
Bitte wenden Sie sich wegen der Beauftragung der Gerichtsvollzieher direkt an das zuständige Amtsgericht. Anträge, die hier eingehen oder abgegeben werden, müssen an das zuständige Amtsgericht weitergeleitet werden.
Den vollständigen Geschäftsverteilungsplan der Gerichtsvollzieher und weitere Infos finden Sie hier:
Hinweis nach § 8 Abs. 5 Transparenzgesetz (LTranspG)
Nach dem am 1. Januar 2016 in Kraft getretenen Landestransparenzgesetz haben Sie Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen und Umweltinformationen.
Wenn Sie Ihr Recht auf Informationszugang nach dem Landestransparenzgesetz als verletzt ansehen, können Sie sich an den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wenden.
Auskünfte zu einzelnen Rechtsstreitigkeiten, Ermittlungs- und Vollstreckungsverfahren oder anderen gerichtlichen Verfahren (z. B Nachlass- oder Betreuungsverfahren) sind nicht vom Informationsanspruch erfasst und richten sich nach den Regelungen der entsprechenden Prozess- bzw. Verfahrensordnungen.
Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass sich aus der Veröffentlichung der Geschäftsverteilungspläne kein Anspruch auf deren Veröffentlichung auf der Transparenzplattform nach § 7 Abs. 1 Nr. 5 LTranspG ergibt
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