Gerichtsvollzieher
Die/der Gerichtsvollzieher(in) ist Beamte(r) und Angehörige(r) des Amtsgerichts und untersteht der Dienstaufsicht des Direktors des Amtsgerichts. Das Büro wird außerhalb des Amtsgerichtsgebäudes unterhalten.
Die Aufgabe der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher besteht insbesondere in der Durchsetzung von Geldforderungen des Gläubigers gegen den Schuldner im Wege der Zwangsvollstreckung.
Zur Zwangsvollstreckung zählen unter anderem die Pfändung von beweglichen Vermögensgegenständen (Kraftfahrzeuge, Möbel, Schmuck usw.) sowie Forderungspfändungen (z.B. Kontopfändungen, Lohnpfändungen o.ä.).
Weitere Vollstreckungsmaßnahmen sind Zwangsräumungen, Abnahme von Vermögensauskünften, Durchsetzung von Herausgabeansprüchen, Vollziehung von Arrestbefehlen und einstweiligen Verfügungen etc. Die Gerichtsvollzieher sind zudem für Zustellungen zuständig.
Der Gerichtsvollzieher wird aufgrund eines schriftlichen Auftrages tätig.
Für die Zwangsvollstreckung müssen grundsätzlich diese Voraussetzungen erfüllt sein:
- Vorlage der Ausfertigung eines Vollstreckungstitels (oftmals ein Urteil, ein Vollstreckungsbescheid, Beschluss oder eine Urkunde)
- Vollstreckungstitel muss (mit Ausnahme des Vollstreckungsbescheids) mit einer Vollstreckungsklausel versehen sein
- Vollstreckungstitel (und in bestimmten Fällen auch die Vollstreckungsklausel) muss dem Schuldner bereits zugestellt sein und dem Antrag muss ein entsprechender Zustellungsnachweis anliegen
[siehe hierzu Buch 8 (Zwangsvollstreckung) der Zivilprozessordnung, §§704-945 b ZPO]
Einen Link zum entsprechenden Vollstreckungsauftrag finden Sie auf der rechten Seite oder hier".
Die Zustellungs- und Vollstreckungsaufträge können nebst erforderlichen Unterlagen an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle des Amtsgerichts gesandt werden und werden von dort aus an die/den zuständigen Gerichtsvollzieher(in) weitergeleitet.
Amtsgericht Ludwigshafen
Gerichtsvollzieherverteilerstelle
Wittelsbachstraße 10
67061 Ludwigshafen am Rhein
Telefon: 0621 - 5616 203
Vollstreckungsaufträge können auch direkt an den Gerichtsvollzieher gerichtet werden.
Welcher Gerichtsvollzieher für Ihren Auftrag örtlich zuständig ist, erkennen Sie im Geschäftsverteilungsplan der Gerichtsvollzieher (siehe "Download").
Am Ende des Gerichtsvollzieherverzeichnisses finden Sie ein Straßenverzeichnis mit der entsprechenden Zuordnung der Gerichtsvollzieher.
Die im Rahmen einer Zwangsvollstreckung abgegebene Vermögensauskunft eines Schuldners wird in das gemeinsame Vollstreckungsportal der Länder eingetragen: www.vollstreckungsportal.de.
Das zentrale Vollstreckungsgericht befindet sich in Kaiserslautern. Hier hat der Gläubiger die Möglichkeit sich frühzeitig Informationen über die Vermögensverhältnisse des Schuldners zu beschaffen, soweit dieser die Vermögensauskunft bereits abgegeben hat.
Achtung:
Änderungen bei der Gebietsaufteilung: (Bezirkszuschlagung ab 01.04.2013)
Die Gemeinden
•Hochdorf-Assenheim
•Rödersheim-Gronau
wurden dem Amtsgericht Neustadt/Weinstraße zugeschlagen.
Änderung bei der Gebietsaufteilung: (Bezirkszuschlagung ab dem 01.04.2017)
Die Gemeinden
•Birkenheide
•Fußgönheim
•Maxdorf
und der Stadtteil
•Ludwigshafen, Ruchheim
wurden dem Amtsgericht Frankenthal zugeschlagen.
Bitte wenden Sie sich wegen der Beauftragung der Gerichtsvollzieher direkt an das jeweils zuständige Amtsgericht.