Rechtsantragstelle & Beratungshilfe
Bei dem Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein ist eine Rechtsantragstelle eingerichtet.
Hier werden Anträge und Prozesserklärungen für Angelegenheiten des Zivil- und des Familienrechts zu Protokoll genommen, z.B. Klagen, einstweilige Verfügungen, Anträge auf Umgang oder elterliche Sorge etc.
Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis oder sonstige Ausweisdokumente sowie eventuelle Unterlagen in Kopie mit.
Durch den jeweiligen Sachbearbeiter erfolgt weder eine sachliche Prüfung der Rechtslage noch eine rechtliche Beratung in der Angelegenheit.
Vielmehr wird dem Bürger bei der juristisch formgerechten Abfassung von Anträgen zur Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens geholfen. Ausgenommen hiervon sind Anträge, bei denen Anwaltszwang herrscht.
Abzugrenzen ist dies von der Möglichkeit der Beantragung von Beratungshilfe.
Dies stellt eine Form der Hilfe für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb gerichtlicher Verfahren dar.
Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen (Einkommensverhältnisse der antragstellenden Partei, kein Vorliegen von Mutwilligkeit oder weiteren Hilfsmöglichkeiten etc.) erfüllt sind, kann Beratungshilfe bewilligt werden.
Bei einer positiven Verbescheidung kann der Bürger sodann eine rechtliche Beratung bei einem Angehörigen der rechtsberatenden Berufe, insb. Rechtsanwälte, erhalten.
Weitere Informationen über die Rechtsantragsstelle und die Beratungshilfe finden Sie auf der Internetseite der Landesregierung.
Es besteht auch die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer anwaltlichen Beratungsstelle. Diese ist nicht bei einem Amtsgericht verortet.
Sie ermöglicht mittellosen Bürgerinnen und Bürgern, die ein rechtliches Problem haben, eine schnelle, unbürokratische und kostenlose Beratung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt. Weitere Informationen finden Sie hier.
Weitere Informationen, insbesondere zum Thema Beratungshilfe, finden Sie unter Formulare / Merkblätter.