Allgemeine Information bei Anliegen

Bitte beachten Sie, dass eine Vorsprache ohne vorherige Terminvereinbarung nicht zweckmäßig ist.

Gehen Sie bitte bei einem Anliegen wie folgt vor:

  1. Informieren Sie sich zunächst auf der Homepage des Amtsgerichts (aglu.justiz.rlp.de) unter Service & Information > Formulare/Merkblätter.
    Hier finden Sie zahlreiche Formulare, die Sie für eine schriftliche Antragstellung verwenden können.
    Bestehen hierzu Fragen oder benötigen Sie weitere Informationen, gehen Sie über zu Ziffer 2.:
     
  2. Nehmen Sie telefonisch Kontakt auf (0621-5616-0, bzw. Durchwahl der jeweiligen Sachbearbeitung). Hier wird Ihnen bei Fragen oder beim Ausfüllen des Formulars geholfen.
    Sollte Ihr Anliegen auch telefonisch nicht geklärt werden können, folgt Ziffer 3.:
     
  3. Vereinbaren Sie telefonisch einen Termin mit dem/der zuständigen Sachbearbeiter/in. Dies gewährleistet, dass Sie ohne längere Wartezeiten direkt vorsprechen können und auch bereits vorab klären können, welche Unterlagen hier benötigt werden.

Dies gilt auch für Vorsprachen auf der Rechtsantragstelle. Die dargestellte Vorgehensweise erleichtert unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Bearbeitung und bedeutet im Regelfall auch für Sie eine deutliche Zeitersparnis.

Bei Vorsprache ohne vorherige Terminvereinbarung wird Ihr Anliegen auch bearbeitet, hier kann es aber zu sehr langen Wartezeiten kommen, evtl. muss ein späterer Termin vergeben werden, der eine nochmalige Anreise erfordert.
 

Allgemeine Öffnungszeiten des Gerichtsgebäudes:

montags bis donnerstags:      08:00 Uhr bis 16:00 Uhr

freitags:                                      08:00 Uhr bis 13:00 Uhr

Abweichende Öffnungszeiten

Gerichtszahlstelle

Offnungszeiten der Gerichtszahlstelle

Montag, Dienstag und Donnerstag:  09:00 Uhr bis 11:45 Uhr

Mittwoch und Freitag:                               geschlossen

Einsicht des Grundbuchamts

Die Einsichtstelle des Grundbuchamts hat gemäß der allgemeinen Sprechzeiten geöffnet.

Um eine Vorsprache zu gewährleisten, ist jedoch eine vorherige telefonische Terminvereinbarung erforderlich.

Nachlassgericht

Sprechzeiten des Nachlassgerichts

Diese entsprechen den allgemeinen Sprechzeiten.
Es wird um vorherige telefonische Terminvereinbarung gebeten.

Telefonisch ist das Nachlassgericht dienstags, donnerstags und freitags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr erreichbar.

Montags und mittwochs bitten wir von telefonischen Anfragen abzusehen. 

Rechtsantragstelle

Bitte nehmen Sie vorher telefonisch Kontakt auf, um einen (kurzfristigen) Termin zu vereinbaren.

Die Rechtsantragstelle bleibt mittwochs geschlossen. Ausgenommen sind unaufschiebbare Eiltfälle.

In unaufschiebbaren Fällen kann eine Vorsprache vor Ort erfolgen.
Bei Vorsprache ohne Termin ist zu beachten, dass hohe Wartezeiten möglich sind.