Praktika für Studentinnen und Studenten
Studierende der Rechtswissenschaft haben die Möglichkeit, das im Rahmen der universitären Ausbildung in Rheinland-Pfalz erforderliche Pflichtpraktikum (§ 2 Abs. 3 des Landesgesetzes über die juristische Ausbildung vom 23. Juni 2003) bei dem Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein zu absolvieren.
Es gelten die folgenden Rahmenbedingungen:
- Praktika für Studierende werden ausschließlich in der vorlesungsfreien Zeit angeboten, wobei das Amtsgericht sich an den Semesterzeiten der Johannes-Gutenberg-Universität in Mainz orientiert.
- Praktika werden als Einzel- oder Kleingruppenpraktika angeboten. Es werden dabei grundsätzlich alle Abteilungen des Amtsgerichts durchlaufen, wobei der Schwerpunkt der Ausbildung auf dem Einblick in die richterliche Tätigkeit des Amtsrichters in Straf- und Zivilsachen liegt.
- Die Dauer des Praktikums beträgt im Regelfall vier Wochen.
- Die täglichen Anwesenheitszeiten erstrecken sich in der Regel über den ganzen Tag.
Bewerbungen sind schriftlich an das
Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein
- Verwaltungsgeschäftsstelle –
Wittelsbachstraße 10
67061 Ludwigshafen am Rhein
unter Verwendung des Anmeldevordrucks zu richten. Es wird gebeten, eine Immatrikulationsbescheinigung (Kopie ausreichend) sowie einen tabellarischen Lebenslauf beizufügen.
Nähere Informationen sind dem von dem Ministerium der Justiz zur Verfügung gestellten Merkblatt zur Ableistung praktischer Studienzeiten für Studierende der Rechtswissenschaften zu entnehmen.
Studierende anderer Bundesländer haben sich über die jeweiligen Anforderungen entsprechend der Studienordnung ihres Bundeslandes, welche sich regelmäßig auf der Internetpräsenz des jeweiligen Justizministeriums findet, zu informieren.
Im Frühjahr 2025 wird das vierwöchige Praktikum angeboten in der Zeit vom 10.03.2025 – bis 04.04.2025.
Bewerbungsende ist der 15.11.2024.
Im Herbst 2025 wird das vierwöchige Praktikum angeboten in der Zeit vom 25.08.2025 – bis 19.09.2025
Bewerbungsende ist der 15.06.2025.
Wenn eine Bewerbung nicht berücksichtigt werden kann, dann hat eine erneute Bewerbung zum nächsten Termin zu erfolgen.
Merkblatt und Hinweise Praktikum und Auslandsstudium
Weitere Hinweise finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums der Justiz