Informationen zum Zustellungsbevollmächtigten nach Nr. 60 RiStBV
Zur Sicherung der Strafverfolgung und Strafvollstreckung kann durch einen Beschuldigten ein Zustellungsbevollmächtigter zu benennen sein. In Betracht kommt hierfür insbesondere ein Geschäftsstellenbeamter des Amtsgerichts (vgl. Nr. 60 RiStBV).
Bei dem Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein sind derzeit folgende Mitarbeiterinnen als Zustellungsbevollmächtigte bestellt:
Justizhauptsekretärin Sarah Wischnewski (Tel.: 0621 5616 319)
Vertreterin
- Justizsekretärin Kayra Düzgün (Tel.: 0621 5616 397)
Wenn Sie dem Zustellungsbevollmächtigten des Amtsgerichts eine Zustellungsvollmacht erteilt haben und wissen wollen, ob und ggf. was an den Zustellungsbevollmächtigten für Sie zugestellt worden ist, können Sie sich telefonisch oder an folgende per E-Mail wenden