| Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein

Angeklagte wegen Gefangenenbefreiung am Klinikum Ludwigshafen zu Bewährungsstrafen verurteilt

Unter anderem wegen gemeinschaftlich begangener Gefangenenbefreiung und Angriffs auf einen Vollstreckungsbeamten hat das Schöffengericht des Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein heute den 21-jährigen Bruder eines in der Justizvollzugsanstalt Mannheim Inhaftierten sowie eine 24-jährige ehemalige Mitarbeiterin der Justizvollzugsanstalt Mannheim jeweils zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren verurteilt, deren Vollstreckung jeweils zur Bewährung ausgesetzt wurde. Hinsichtlich des 21-Jährigen erfolgte eine Verurteilung auch wegen des Führens einer Schusswaffe. Hinsichtlich der 24-Jährigen war zusätzlich wegen des Tatvorwurfs der Strafvereitelung im Amt zu verurteilen.

Der Haftbefehl gegen den 21-Jährigen, der sich in dieser Sache seit dem 30.12.2023 in Untersuchungshaft befand, wurde aufgehoben.

Beide Angeklagte hatten sich zu Beginn der Hauptverhandlung geständig eingelassen. Ihnen war zur Last gelegt worden, am 14.12.2023 einem in der JVA Mannheim Inhaftierten anlässlich einer ärztlichen Behandlung im Klinikum Ludwigshafen zur Flucht verholfen zu haben. Die Tat war mittels eines von der Mitangeklagten in die JVA Mannheim eingeschleusten Mobiltelefons zwischen den Angeklagten und dem Inhaftierten verabredet und geplant worden. Der 21-Jährige konnte daraufhin den Gefangenen im Bereich der Notaufnahme des Klinikums abpassen, auf einen vom ihm geführten Motorroller aufsitzen lassen und mit ihm davonfahren. Dabei gab er aus einer mitgeführten Schreckschusswaffe einen Schuss ab, um einen nacheilenden Justizbeamten einzuschüchtern und an der Ergreifung der Fliehenden zu hindern. Der Gefangene konnte nach intensiver Fahndung am 29.12.2023 in einem Hotel in Weinheim festgenommen werden, wobei er sich zwischenzeitlich unter anderem auch in der Wohnung der Mitangeklagten aufgehalten hatte.

Der 21-Jährige wurde der Bewährungshilfe unterstellt und muss 200 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Die 24-Jährige erhielt eine Geldauflage in Höhe von 2.000,00 € zu Gunsten einer gemeinnützigen Einrichtung. Als Verurteilte haben beide zudem die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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