Ernennung von Schiedspersonen

Ernennung von Schiedspersonen für den Schiedsamtsbezirk Altip und Neuhofen
1 Foto (v.l.n.r: Verbandsbürgermeister Patrick Fassott, Schiedsmann Andreas Scheifl,

Andreas Scheifl zum Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk Altrip ernannt – Hubertus Wystrichowski als Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk Neuhofen erneut berufen

Auf Vorschlag des Verbandsgemeinderats der Verbandsgemeinde Rheinauen hat der Direktor des Amtsgerichts Ludwigshafen am Rhein, Daniel Kühner, am heutigen Dienstag Herrn Andreas Scheifl unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter des Landes Rheinland-Pfalz zum neuen Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk Altrip ernannt. Der bisherige Schiedsmann, Jürgen Jacob, sowie dessen Stellvertreter, Peter Schunk, sind aus ihrem Amt ausgeschieden. Neuer stellvertretender Schiedsmann des Schiedsamtsbezirks Altrip soll Herr Peter Aures werden, der bereits von dem Direktor des insoweit zuständigen Amtsgerichts Speyer zum Schiedsmann für die Gemeinde Waldsee bestellt ist.

Zum Schiedsmann des Schiedsamtsbezirks Neuhofen wurde Herr Hubertus Wystrichowski, für die Dauer von 5 Jahren erneut berufen. Herr Wystrichowski übt dieses Amt bereits seit dem 26.05.2010 aus. Für seine geleisteten treuen Dienste erhielt er eine von dem Präsidenten des Landgerichts Frankenthal (Pfalz), Harald Jenet, unterzeichnete Dankurkunde. Sein künftiger Stellvertreter ist Andreas Scheifl.

In Rheinland-Pfalz nehmen Schiedsfrauen und Schiedsmänner wesentliche Aufgaben im Rahmen der außergerichtlichen Streitbeilegung wahr. So kann beispielsweise die Staatsanwaltschaft bestimmte minder schwere Straftaten auf den Privatklageweg verweisen, wenn an der Strafverfolgung kein öffentliches Interesse besteht. Schiedsleute werden dann im Rahmen des sogenannten Sühneversuchs tätig. In bestimmten zivilrechtlichen Streitigkeiten, die dem Landesschlichtungsgesetz unterfallen, bedarf es ebenfalls zwingend des vorherigen Versuchs einer außergerichtlichen Streitbeilegung, zum Beispiel in bestimmten Nachbarschaftsstreitigkeiten oder bei Ehrverletzungen. Bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von 5.000,00 € ist ein freiwilliges vorgerichtliches Schlichtungsverfahren ebenfalls möglich und oft eine sinnvolle und kostengünstige Alternative zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung.

Für die Verbandsgemeinde Rheinauen sind insgesamt drei Schiedsamtsbezirke eingerichtet, nämlich für die zum Gerichtsbezirk des Amtsgerichts Ludwigshafen am Rhein gehörenden Gemeinden Altrip und Neuhofen sowie die zum Gerichtsbezirk des Amtsgerichts Speyer gehörenden Gemeinden Otterstadt und Waldsee. Örtlich zuständig ist die Schiedsperson, in deren Bezirk die Antragsgegnerin oder der Antragsgegner wohnt.

Weitere Informationen zum Thema finden sich in den Broschüren „Schlichten ist besser als Richten“ und „Das Schiedsverfahren nach der Schiedsamtsordnung“ des rheinland-pfälzischen Ministeriums der Justiz, welche unter

http://jm.rlp.de/de/publikationen/broschueren-justiz/

auch zum Download zur Verfügung stehen.

Daniel Kühner

Direktor des Amtsgerichts / Mediensprecher

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