Rechtsantragstelle und Beratungshilfe

Die Tätigkeit der Rechtsantragstelle sowie die Voraussetzungen, unter denen die Rechtsantragstelle und Beratungshilfe in Anspruch genommen werden können, sind in dem Flyer des Ministeriums der Justiz Rheinland-Pfalz "Rechtsantragstelle und Beratungshilfe beim Amtsgericht" beschrieben:

https://jm.rlp.de/fileadmin/05/Publikationen/barrierefreie_Broschueren/04Rechtsantragstelle.pdf

Hierauf wird Bezug genommen. Bitte beachten Sie insbesondere, dass die Rechtsantragstelle keine Rechtsberatung erteilt!

Ergänzend wird empfohlen, vor einer persönlichen Vorsprache bei Gericht telefonisch einen Termin zu vereinbaren.


Weitere ausführliche Informationen zum Thema Beratungshilfe finden Sie zudem hier: https://service.justiz.de/beratungshilfe 
Auf der genannten Website wird auch ein „Vorab-Check“ zur Prüfung, ob Sie die Voraussetzungen von Beratungshilfe erfüllen, angeboten. 
Bitte beachten Sie: Auch bei einem positiven „Vorab-Check“ besteht noch kein Anspruch auf Bewilligung von Beratungshilfe. Die Entscheidung trifft das Gericht.