Ernennung von Schiedspersonen

von links nach rechts: Direktor Kühner, Schiedsmann Georg Kiefer, Bürgermeister Poje

Am Dienstag, den 13. Juli 2021, hat Herr Direktor des Amtsgerichts, Herr Daniel Kühner, aufgrund des Vorschlags des Rates der Verbandsgemeinde Maxdorf vom 16.02.2021 Herrn Georg Kiefer als Schiedsmann des Schiedsamtsbezirks Maxdorf für eine weitere Amtszeit von fünf Jahren ernannt.

 

In Rheinland-Pfalz nehmen Schiedsfrauen und Schiedsmänner wesentliche Aufgaben im Rahmen der außergerichtlichen Streitbeilegung wahr. So kann beispielsweise die Staatsanwaltschaft bestimmte minder schwere Straftaten auf den Privatklageweg verweisen, wenn an der Strafverfolgung kein öffentliches Interesse besteht. Schiedsleute werden dann im Rahmen des sogenannten Sühneversuchs tätig. In bestimmten zivilrechtlichen Streitigkeiten, die dem Landesschlichtungsgesetz unterfallen, bedarf es ebenfalls zwingend des vorherigen Versuchs einer außergerichtlichen Streitbeilegung, zum Beispiel in bestimmten Nachbarschaftsstreitigkeiten oder bei Ehrverletzungen. Bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von 5.000,00 € ist ein freiwilliges vorgerichtliches Schlichtungsverfahren ebenfalls möglich und oft eine sinnvolle und kostengünstige Alternative zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung.

Örtlich zuständig ist die Schiedsperson, in deren Bezirk die Antragsgegnerin oder der Antragsgegner wohnt.

Weitere Informationen zum Thema finden sich in den Broschüren „Schlichten ist besser als Richten“ und „Das Schiedsverfahren nach der Schiedsamtsordnung“ des rheinland-pfälzischen Ministeriums der Justiz, welche unter

http://jm.rlp.de/de/publikationen/broschueren-justiz/

auch zum Download zur Verfügung stehen.

Daniel Kühner

 

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