Verfahren gegen ehemaliges Mitglied des Kreistags des Rhein-Pfalz Kreises gegen Geldauflage vorläufig eingestellt

PRESSEMITTEILUNG
 

Mit einer vorläufigen Einstellung gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von insgesamt 2.000,00 € endete ein vor dem Strafrichter des Amtsgerichts Ludwigshafen am Rhein am heutigen Tage verhandelte Strafverfahren gegen ein ehemaliges Mitglied des Kreistags des Rhein-Pfalz-Kreises. Die Geldauflage ist zum einen Teil zur Schadenswiedergutmachung an das Palatinum in Mutterstadt und zum anderen Teil an eine gemeinnützige Stiftung zu zahlen.

Dem Angeklagten war vorgeworfen worden, am 28. Juni 2021 anlässlich einer Kreistagssitzung des Rhein-Pfalz-Kreises im Palatinum in Mutterstadt zunächst zwei Mitarbeiter beschimpft sowie zwei Desinfektionsspender beschädigt zu haben, nachdem diese ihn aufgefordert hatten, entweder ein negatives Corona-Testergebnis oder einen Impfnachweis vorzulegen. Im Anschluss habe der Bürgermeister der Gemeinde Mutterstadt, Herr Hans-Dieter Schneider, den Angeklagten auf dem Parkplatz des Palatinums zur Rede stellen wollen, worauf der Angeklagte dem Bürgermeister unvermittelt mit der Faust ins Gesicht geschlagen und ihn streifend an der Nase getroffen habe. Einen gegen ihn gerichteten Tritt des Angeklagten habe Herr Schneider abwehren können. Der Strafrichter hatte zunächst auf Antrag der Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) wegen des dadurch verwirklichten Tatvorwurfs der Beleidigung in Tatmehrheit mit Sachbeschädigung und Körperverletzung einen Strafbefehl erlassen, welcher eine Geldstrafe in Höhe von 80 Tagessätzen zu je 50,00 € vorsah. Gegen den Strafbefehl wurde Einspruch eingelegt.

Der Angeklagte räumte die Ihm zur Last gelegten Straftaten zu Beginn der Hauptverhandlung ein und nutzte die Gelegenheit, sich nochmals bei den erschienenen Geschädigten zu entschuldigen. Er ließ sich dahingehend ein, dass er am Tattag aufgrund persönlicher Umstände sehr aufgebracht gewesen sei.  In Anbetracht der zum Tatzeitpunkt vergleichsweise niedrigen Inzidenz habe er die für die Kreistagssitzung geltenden Zutrittsbeschränkungen zudem als nicht gerechtfertigt erachtet. Nachdem die Geschädigten sämtlich geäußert hatten, die Entschuldigung des Angeklagten zu akzeptieren und an einer strafrechtlichen Verurteilung persönlich kein Interesse zu haben, kam es mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft zur Verfahrenseinstellung.

Eine endgültige Verfahrenseinstellung wird erfolgen, sofern der Angeklagte die ihm auferlegte Geldbuße bis Mitte August 2022 vollständig bezahlt.

Ludwigshafen am Rhein, 30.06.2022

Daniel Kühner
Direktor des Amtsgerichts / Mediensprecher
 

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